Berufliche Vorsorge
Ziel | Angemessene Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung durch berufliche Alter-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. |
Leistungen |
Altersrente
Vorübergehende Erwerbsunfähigkeit
Invalidenrente
Die Höhe der ganzen IV-Rente beträgt 6.8 % der Summe aus angespartem Altersguthaben und aus allen künftigen Altersgutschriften (ohne Zins) bis zum gesetzlichen Rentenalter; Übergangslösung analog Regelung bei der Altersrente. Hinterlassenenrente
Kinderlose Witwen/Witwer erhalten eine Rente, wenn sie zum Todeszeitpunkt der versicherten Person das 45. Altersjahr vollendet haben und mind. 5 Jahre verheiratet waren. |
BVG-Mindestzinssatz | 1.0 % |
Finanzierung |
Altersgutschriften
Risikoprämie Abhängig von Alter, Geschlecht, Leistungshöhe und vorhandenem Altersguthaben. Beiträge an Sicherheitsfonds Für Zuschüsse infolge ungünstiger Altersstruktur und Insolvenzdeckung. Massgebendes Gehalt AHV-Jahreslohn ./. Koordinationsabzug von CHF 24'885 = versichertes (koordiniertes) Gehalt (mindestens CHF 3'555, maximal CHF 60'435). Beitragserbringung Von den oben genannten Beiträgen bezahlt der Arbeitgeber mind. 50 %. |
Zu beachten |
Vorsorgelösungen ohne eigene Pensionskasse Sie haben die Möglichkeit, Ihr Unternehmen einer Sammeleinrichtung anzuschliessen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen folgenden drei Varianten:
Investment & Vorsorgeberatung für Pensionskassen Unser BVG-Team bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen in den Bereichen: Anlagen
Rückversicherungslösungen
Verwaltung Auslagerung der Verwaltung |
Ein Beratungsgespräch beantwortet viele Fragen
Als unabhängige Versicherungsbrokerin ermöglichen unsere Vorsorgespezialistinnen und -spezialisten eine exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorsorgelösung und unterstützen Sie bei der Wahl des für Sie optimalen Dienstleistungspaketes.
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Servicezeiten
07:30 bis 17:30 (Montag-Freitag; CHF 0.04/Minute)