Testament und Willensvollstreckung nach Ihrer Vorstellung
Über das Leben unterhalten wir uns alle gerne. Sich mit dem eigenen Tod zu befassen, fällt schwerer. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es sich lohnt, rechtzeitig klare Verhältnisse zu schaffen. So kann die Aufteilung des Vermögens ganz nach Ihren Wünschen sichergestellt werden.
Erbrecht und Erbrechtsrevision per 1.1.2023 –
die wichtigsten Änderungen
Die Nachlassplanung ist eine emotionale Angelegenheit. Das Erbrecht hört jedoch nicht auf Gefühle, sondern auf Paragrafen. Umso wichtiger ist es, Vorkehrungen zu treffen und die Spielräume, die das Gesetz bietet, zu nutzen.
Aufteilung nach persönlichen Wünschen
Das Gesetz kennt diverse Möglichkeiten, um die Aufteilung des Vermögens nach dem Tod zu regeln: Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Einräumung einer Nutzniessung; das sind nur einige der Optionen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Ehegatten können sich zudem durch das eheliche Güterrecht begünstigen.
Begünstigung von Konkubinatspartnern
Von Gesetzes wegen haben Konkubinatspartner keinerlei Erbansprüche. Es lohnt sich deshalb, Möglichkeiten und Grenzen einer gegenseitigen Begünstigung zu prüfen und entsprechende Regelungen zu treffen.
Erbschafts- und Schenkungssteuern
In einem Erbfall können unter Umständen Erbschafts- und Schenkungssteuern anfallen. Daher sollten die Steuern bei jeder Nachlassplanung berücksichtigt bzw. idealerweise optimiert werden.
Den Nachlass ohne Konflikte lösen
Für Ihre Nachlassplanung lohnt es sich, frühzeitig den Rat einer Spezialistin oder eines Spezialisten einzuholen. So können Sie sicher sein, dass Ihre Anordnungen formell gültig sowie materiell wirksam sind. Unsere Juristinnen und Juristen beraten Sie bei sämtlichen Fragen rund um die Vermögensnachfolge und erstellen alle erforderlichen Unterlagen wie Testamente, Verträge etc..
Regelmässig überprüfen
Ihre Lebenssituation kann sich ändern oder der Gesetzgeber passt die gesetzlichen Grundlagen an, wie etwa mit der Erbschaftsrevision per 1.1.2023. Es lohnt sich daher, bestehende Regelungen von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Gerne unterstützen unsere Erbrechtsspezialistinnen und –spezialisten Sie dabei, damit Ihr letzter Wille auch tatsächlich zum Tragen kommt.
Klare Regelungen für die Erbteilung
Mit dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin treten seine Erbinnen und Erben die Rechtsnachfolge an. Die Erbinnen und Erben bilden eine Erbengemeinschaft und müssen stets gemeinsam entscheiden und handeln. Darin steckt Konfliktpotential.
Begleitung der Nachlassabwicklung
Juristisch, steuerlich und administrativ bieten Nachlassabwicklungen grosse Herausforderungen. Es empfiehlt sich deshalb, eine Willensvollstreckerin / einen Willensvollstrecker zu bestimmen, der alle diese Aufgaben für die Erbinnen und Erben erledigt. Die Einsetzung einer Willensvollstreckerin oder eines Willensvollstreckers ist insbesondere bei einer grossen Anzahl Erben oder absehbaren Schwierigkeiten angezeigt. Denn selbst in scheinbar unproblematischen Fällen können Punkte wie z.B. Schenkungen zu Lebzeiten oder Ausbildungsfinanzierung von Kindern zu unerwarteten Differenzen und komplexen Situationen führen. Zudem ist eine Erbteilung oft aufwändig, weshalb die Erbinnen und Erben um eine Entlastung durch die Willensvollstreckerin / den Willensvollstrecker froh sind.
Die Nachlassabwicklung in Eigenregie?
Falls kein/e Willensvollstrecker*in bestimmt wurde, ist die Erbteilung Sache der Erbengemeinschaft. Dabei können komplexe Fragen auftauchen:
- Was passiert, wenn wir uns über die Aufteilung der Vermögenswerte nicht einigen können?
- Sind Ausbildungskosten von Nachkommen zu berücksichtigen. Falls ja, in welchem Umfang?
- Was ist mit der Schenkung an das Patenkind?
- Spielt es eine Rolle, wann die Schenkung erfolgt ist?
- Wie wird ein zum Nachlass gehörendes Ferienhaus in einem anderen Kanton steuerlich behandelt?
- Wer erledigt all die Arbeiten rund um die Erbteilung?
- Wie werden diese entschädigt?
Falls die Erbinnen und Erben die Erbteilung und alle die damit zusammenhängenden Fragen und Aufgaben nicht selber erledigen können oder wollen, sind die Juristinnen und Juristen der St.Galler Kantonalbank gerne bereit, die Erben bei diesen Arbeiten zu unterstützen und als Erbteilungsbeauftragte die Erbteilung für die Erbinnen und Erben vorzunehmen.
Ein Beratungsgespräch beantwortet viele Fragen
Die Fachexpertinnen und Fachexperten der St.Galler Kantonalbank stehen Ihnen gerne zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme per Formular oder in einer unserer Niederlassungen.
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