Anschluss an BVG-Lösung Mitarbeiter

Ziel Angemessene Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung durch berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.
Leistungen Für Selbstständigerwerbende ist die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch. Sie können sich jedoch freiwillig der beruflichen Vorsorge unterstellen. Sie können sich in derselben Vorsorgelösung versichern lassen, in der auch ihre Arbeitnehmenden versichert sind. Stattdessen können sich Selbstständigerwerbende bei ihrem Berufsverband versichern, sofern er eine eigene Vorsorgeeinrichtung hat.

Ein Beratungsgespräch beantwortet viele Fragen

Als unabhängige Versicherungsbrokerin ermöglichen unsere Vorsorgespezialistinnen und -spezialisten eine exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorsorgelösung und unterstützen Sie bei der Wahl des für Sie optimalen Dienstleistungspaketes.

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Frau mit Headset vom Beratungszentrum der St.Galler Kantonalbank

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