Anschluss an BVG-Lösung Mitarbeiter
Ziel | Angemessene Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung durch berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. |
Leistungen | Für Selbstständigerwerbende ist die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch. Sie können sich jedoch freiwillig der beruflichen Vorsorge unterstellen. Sie können sich in derselben Vorsorgelösung versichern lassen, in der auch ihre Arbeitnehmenden versichert sind. Stattdessen können sich Selbstständigerwerbende bei ihrem Berufsverband versichern, sofern er eine eigene Vorsorgeeinrichtung hat. |
Ein Beratungsgespräch beantwortet viele Fragen
Als unabhängige Versicherungsbrokerin ermöglichen unsere Vorsorgespezialistinnen und -spezialisten eine exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorsorgelösung und unterstützen Sie bei der Wahl des für Sie optimalen Dienstleistungspaketes.
Kontakt Beratungszentrum
Servicezeiten
07:30 bis 17:30 (Montag-Freitag; CHF 0.04/Minute)