Invalidenversicherung

Ziel Sicherung des Existenzminimums
Leistungen

Vorübergehende Erwerbsunfähigkeit

  • Taggeld während der Dauer der Eingliederungsmassnahmen
  • Höhe abhängig vom letzten Einkommen, Kinderzahl

Invalidenrente

  • 70 % erwerbsunfähig = volle Rente
  • 60 % erwerbsunfähig = 75 % Rente
  • 50 % erwerbsunfähig = 50 % Rente
  • 40 % erwerbsunfähig = 25 % Rente
  • Kinderrente = 40 % Rente
Finanzierung

Durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu je total 5.625 % resp. 6.225 % des massgebenden Lohnes.

Die Beitragssätze für den Arbeitnehmer betragen:

Berechnungsbeispiel
für Lohnanteile bis
CHF 148200.– pro Jahr
Berechnungsbeispiel
für Lohnanteile ab
CHF 148201.– pro Jahr
AHV 4.2 % AHV 4.2 %
+ IV 0.7 % + IV 0.7 %
+ EO 0.225 % + EO 0.225 %
+ ALV 1.1 % + ALV 0.5 %
= Total 6.225 % = Total 5.625 %

Die Beitragssätze für den Arbeitgeber betragen:

Berechnungsbeispiel
für Lohnanteile bis
CHF 148200.– p.a.
Berechnungsbeispiel
für Lohnanteile ab
CHF 148201.– p.a.
AHV 4.2 % AHV 4.2 %
+ IV 0.7 % + IV 0.7 %
+ EO 0.225 % + EO 0.225 %
+ ALV 1.1 % + ALV 0.5 %
= Total 6.225 % = Total 5.625 %

Selbständigerwerbende müssen die ganzen Beiträge selbst tragen. Die Beitragssätze betragen:

  • AHV 7.8 %
  • IV 1.4 %
  • EO 0.45 %
  • Total 9.65 %

Für Jahreseinkommen von < CHF 56'400 gelten tiefere Beitragssätze.

Weitere Informationen

Merkblätter der AHV/IV

Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV/IV/EO

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber

Selbständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung

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