Taggeldversicherung

Ziel Schutz vor wirtschaftlichen Folgen bei Berufsunfällen bzw. Berufskrankheiten und Nichtberufsunfällen.
Leistungen

Versicherte haben Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten.

Heilungskosten

  • Pflegeleistungen: zeitlich und betraglich unbeschränkt, ohne Franchise oder Selbstbehalt.
  • Taggeld bei temporärer Erwerbsunfähigkeit
  • 80 % des versicherten Gehalts.
    Leistungen z.B. vom 3. Tag an, bis zur Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit bzw. bis zum Rentenbeginn oder Tod.

Invalidenrente

  • 80 % des versicherten Gehalts.
  • Bei Teilinvalidität wird eine Rente gemäss Invaliditätsgrad gewährt.
  • UVG-Leistungen + IV-Leistungen = max. 90% des versicherten Gehalts.
  • Integritäts- und Hilflosenentschädigung.

Hinterlassenenrente

  • Witwen/Witwer = 40 %
  • Vollwaisen = 25 %
  • Halbwaisen = 15 %
Finanzierung

      Freiwillig versichern können sich in der CH wohnhafte Selbstständigerwerbende:

      • max. versicherter Verdienst von CHF 126000
      • min. versicherter Verdienst Unternehmer von CHF 63000
      • min. versicherter Verdienst Familienmitglieder von CHF 42000
      Zu beachten

      Inhaber einer Personengesellschaft müssen sich selber privat gegen Unfall versichern.

      Ein Beratungsgespräch beantwortet viele Fragen

      Als unabhängige Versicherungsbrokerin ermöglichen unsere Vorsorgespezialistinnen und -spezialisten eine exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorsorgelösung und unterstützen Sie bei der Wahl des für Sie optimalen Dienstleistungspaketes.

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      Servicezeiten
      07:30 bis 17:30 (Montag-Freitag; CHF 0.04/Minute)

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      Frau mit Headset vom Beratungszentrum der St.Galler Kantonalbank

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