Unfallversicherung

Ziel Schutz vor wirtschaftlichen Folgen bei Berufsunfällen bzw. Berufskrankheiten und Nichtberufsunfällen
Leistungen

Versicherte haben Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten.

Heilungskosten

Pflegeleistungen: zeitlich und betraglich unbeschränkt, ohne Franchise oder Selbstbehalt.

Taggeld bei temporärer Erwerbsunfähigkeit

80 % des versicherten Gehalts.
Leistungen vom 3. Tag an, bis zur Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit bzw. bis zum Rentenbeginn oder Tod.

Invalidenrente

80 % des versicherten Gehalts.
Bei Teilinvalidität wird eine Rente gemäss Invaliditätsgrad gewährt.
UVG-Leistungen + IV-Leistungen = max. 90 % des versicherten Gehalts (max. CHF 148'200).
Integritäts- und Hilflosenentschädigung.

Hinterlassenenrente

  • Witwen/Witwer = 40 %
  • Vollwaisen = 25 %
  • Halbwaisen = 15 %
  • Für mehrere Hinterlassene = zusammen max. 70 %
Finanzierung

Freiwillig versichern können sich in der CH wohnhafte Selbständigerwerbende für mind. CHF 74'100 Jahreslohn.

Beitragserbringung

Arbeitgeber übernimmt Prämie für BU, abgestuft nach Gefahrenklassen und -stufen.
Arbeitnehmer übernimmt Prämie für NBU, abgestuft nach Gefahrenklassen und -stufen.

Massgebendes Gehalt

AHV-pflichtiges Gehalt, max. CHF 148'200.

Zu beachten Arbeitgeber, deren Betrieb nicht von Gesetzes wegen bei der SUVA versichert sind, müssen gemäss Art. 68 UVG dafür sorgen, dass ihre Arbeitnehmer bei einer privaten Versicherung oder Krankenkasse versichert sind.

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