Unfallversicherung
Ziel | Schutz vor wirtschaftlichen Folgen bei Berufsunfällen bzw. Berufskrankheiten und Nichtberufsunfällen |
Leistungen |
Versicherte haben Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten. Heilungskosten Pflegeleistungen: zeitlich und betraglich unbeschränkt, ohne Franchise oder Selbstbehalt. Taggeld bei temporärer Erwerbsunfähigkeit 80 % des versicherten Gehalts. Invalidenrente 80 % des versicherten Gehalts. Hinterlassenenrente
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Finanzierung |
Freiwillig versichern können sich in der CH wohnhafte Selbständigerwerbende für mind. CHF 74'100 Jahreslohn. Beitragserbringung Arbeitgeber übernimmt Prämie für BU, abgestuft nach Gefahrenklassen und -stufen. Massgebendes Gehalt AHV-pflichtiges Gehalt, max. CHF 148'200. |
Zu beachten | Arbeitgeber, deren Betrieb nicht von Gesetzes wegen bei der SUVA versichert sind, müssen gemäss Art. 68 UVG dafür sorgen, dass ihre Arbeitnehmer bei einer privaten Versicherung oder Krankenkasse versichert sind. |
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Als unabhängige Versicherungsbrokerin ermöglichen unsere Vorsorgespezialistinnen und -spezialisten eine exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorsorgelösung und unterstützen Sie bei der Wahl des für Sie optimalen Dienstleistungspaketes.
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07:30 bis 17:30 (Montag-Freitag; CHF 0.04/Minute)