UVG - Freiwillige Versicherung

Ziel Schutz vor wirtschaftlichen Folgen bei Berufsunfällen bzw. Berufskrankheiten und Nichtberufsunfällen
Leistungen

Versicherte haben Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten.

Heilungskosten

Pflegeleistungen: zeitlich und betraglich unbeschränkt, ohne Franchise oder Selbstbehalt.

Taggeld bei temporärer Erwerbsunfähigkeit

80 % des versicherten Gehalts.
Leistungen vom 3. Tag an, bis zur Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit bzw. bis zum Rentenbeginn oder Tod.

Invalidenrente

80 % des versicherten Gehalts.
Bei Teilinvalidität wird eine Rente gemäss Invaliditätsgrad gewährt.
UVG-Leistungen + IV-Leistungen = max. 90 % des versicherten Gehalts (max. CHF 148'200).
Integritäts- und Hilflosenentschädigung.

Hinterlassenenrente

  • Witwen/Witwer = 40 %
  • Vollwaisen = 25 %
  • Halbwaisen = 15 %
  • Für mehrere Hinterlassene = zusammen max. 70 %
Finanzierung

Freiwillig versichern können sich in der CH wohnhafte Selbstständigerwerbende:

  • max. versicherter Verdienst von CHF 148'200
  • min. versicherter Verdienst Unternehmer von CHF 74'100
  • min. versicherter Verdienst Familienmitglieder von CHF 49'400
Zu beachten Inhaber einer Personengesellschaft müssen sich selber privat gegen Unfall versichern.

    Ein Beratungsgespräch beantwortet viele Fragen

    Als unabhängige Versicherungsbrokerin ermöglichen unsere Vorsorgespezialistinnen und -spezialisten eine exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorsorgelösung und unterstützen Sie bei der Wahl des für Sie optimalen Dienstleistungspaketes.

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    Servicezeiten
    07:30 bis 17:30 (Montag-Freitag; CHF 0.04/Minute)

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