Eco-Hypotheken
Sie planen nachhaltige, bauliche Investitionen mit direkter Klimawirkung? Wir unterstützen Ihr Vorhaben mit einer attraktiven Eco-Zinsvergünstigung.
Nachhaltige Investitionen lohnen sich
Sie bauen energieeffizient oder planen nachhaltige Sanierungen oder bauliche Investitionen? Mittel- bis langfristig zahlen sich solche Investitionen auch finanziell aus. Denn:
- Sie tun etwas fürs Klima und senken Ihren Energieverbrauch, was zu tieferen Betriebskosten führt.
- Mit nachhaltigen Investitionen kann sich der Marktwert Ihrer Liegenschaft verbessern.
- Sie erhalten je nach Investition Fördermittel von Bund, Kanton, Stadt oder Gemeinde.
- Sie profitieren von einer attraktiven Zinsvergünstigung von 0.3 %.
Welche Variante wählen Sie?
Bei der St.Galler Kantonalbank haben Sie die Wahl zwischen zwei Nachhaltigkeits-Hypotheken:
Variante «Fest-Hypothek Eco»
Sie profitieren von festen Zinssätzen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren und folglich von einer gleichbleibenden Zinsbelastung.
Variante «SARON-Hypothek Eco»
Sie profitieren von tiefen Geldmarkt-Zinssätzen und der Flexibilität, dank Wechseloption ihre SARON-Hypothek Eco jederzeit in eine Fest-Hypothek Eco umzuwandeln.
Welches Vorhaben haben Sie geplant?
Die Vergabe der Eco-Hypothek ist immer an eine bevorstehende bauliche Investition bei einem Wohnobjekt geknüpft, die eine direkte Klimawirkung zur Folge hat. Als nachhaltige Gebäudeinvestitionen zählen:
Neubauvorhaben
(die überdurchschnittliche Kriterien hinsichtlich Energieeffizienz erfüllen)
Heizungsersatz
(erneuerbarer Energieträger)
Sanierung der Gebäudehülle
(z. B. Fassade, Fenster, Dach, Kellerdecke)
Eigenstromerzeugung
(z. B. Installation einer Photovoltaikanlage)
Zur Beurteilung dieser Investitionen orientieren wir uns an offiziellen Zertifikaten sowie an offiziellen Labels und Fördergeldzusagen. Aus diesem Grund ist bei der Vergabe einer Eco-Hypothek ein Nachweis gemäss der folgenden Tabelle zu erbringen.
Neubau | Umbau, Erweiterung, Sanierung, Renovation, Einzelmassnahme |
GEAK der Klasse A (Effizienz Gesamtenergie), wobei der eingereichte GEAK nicht älter als 2 Jahre sein darf. | Förderzusage für Einzelmassnahmen (z. B. Wärmedämmung von Einzelbauteilen, Gebäudemodernisierung in Etappen, Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen etc.). |
Minergie-Zertifikat, wobei das eingereichte Minergie-Zertifikat nicht älter als 2 Jahre sein darf. | Verfügung der Pronovo: Nationale Förderstelle für erneuerbare Energien (wickelt das Förderprogramm bei Photovoltaikanlagen ab). |
Fensterersatz: Vorlage einer Auftragsbestätigung, eines Kostenvoranschlags oder einer Rechnung zum Ersatz aller Fenster eines Gebäudes. | |
GEAK der Klasse C (Effizienz Gesamtenergie), wobei der eingereichte GEAK nicht älter als 2 Jahre sein darf. | |
Minergie-Zertifikat, wobei das eingereichte Minergie-Zertifikat nicht älter als 2 Jahre sein darf. |
Wir freuen uns auf Sie
Haben Sie Fragen zu einer Finanzierung? Wir nehmen uns gerne persönlich Zeit, um Ihre Situation zu analysieren und zusammen mit Ihnen die nächsten Schritte in Angriff zu nehmen.
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