Fünf wichtige Vorteile zum Säule 3 Sparen
Mit dem Sparen 3-Konto steht Ihnen für das Sparen in der gebundenen Vorsorge ein äusserst flexibles Instrument mit attraktiver Verzinsung zur Verfügung.
Ihre Vorteile
Mehr für Ihre Zukunft
- Für die Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards reichen die AHV und Pensionskasse oft nicht aus.
- Wenn Sie z. B. ab dem 25. Altersjahr lediglich für AHV/IV und BVG (Pensionskasse mit BVG-Minimalleistungen) einbezahlt haben, erreichen Sie im Pensionsalter eine maximale Rente von knapp über CHF 4'000 bei Verheirateten und CHF 3'500 bei Alleinstehenden - auch wenn Sie vorher mehr verdient haben.
Mehr Steuern sparen
- Das können Sie tatsächlich: Das Gesetz erlaubt jedem Mitglied einer Pensionskasse, jährlich maximal CHF 7’056 (Stand 2024) auf das Sparen 3 Konto einzuzahlen und vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Wenn also beide Ehepartner erwerbstätig sind, macht das zusammen einen Betrag von CHF 14’112. Höhe und Zeitpunkt der Einzahlungen können Sie frei wählen.
- Die Zinserträge unterliegen weder der Einkommens- noch der Verrechnungssteuer.
- Die Einzahlung muss vor Ende Jahr erfolgen und bis am 31. Dezember verbucht sein.
- Das angesparte Kapital unterliegt auch nicht der Vermögenssteuer; erst bei Auszahlung wird das Kapital zu einem reduzierten Steuersatz besteuert.
Mehr für Ihr Eigenheim
- Ihr Angespartes in der Säule 3a können Sie zur Finanzierung eines Eigenheims oder zur Amortisation Ihrer Hypothek einsetzen
- Die Möglichkeit zu einem solchen Vorbezug haben Sie alle fünf Jahre.
- Für Eigenheimbesitzer steuerlich besonders interessant ist die Möglichkeit der indirekten Amortisation: Sie überweisen den Amortisationsbetrag nicht Ihrer Bank, sondern auf Ihr Sparen 3 Konto. Dabei dienen die Ersparnisse in Ihrer 3. Säule als Sicherheit für die Bank. So tilgen Sie Ihre Hypothek und sparen gleichzeitig Steuern.
Mehr für Ihre Sicherheit
- Wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner, Ihre Kinder oder Ihre Eltern von Ihrem Einkommen abhängig sind, können Sie Ihre Angehörigen schützen.
- Eine Risikoversicherung eigens für das Sparen 3 ermöglicht das Erreichen Ihres Sparziels auch bei Erwerbsausfall oder im Todesfall.
Mehr für Selbstständige
- Selbständige, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, können jährlich bis zu 20 Prozent (maximal CHF 35’280) Ihres Erwerbseinkommens auf das Sparen 3 Konto einzahlen und den Betrag als Steuerabzug geltend machen. Zeitpunkt und Höhe der Einzahlungen bestimmen Sie selbst. Einzahlungen müssen jedoch vor Jahresende erfolgen und bis spätestens 31. Dezember verbucht sein.
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Servicezeiten
07:30 bis 17:30 (Montag-Freitag; CHF 0.04/Minute)