Erbrechtsrevision 2023
Es ist nie zu früh, sich mit seiner Vermögensnachfolge zu befassen. Die Nachlassplanung ist ein komplexes Thema mit zahlreichen gesetzlichen Regelungen, jedoch auch vielen Handlungsspielräumen, die man gezielt nutzen und so die Umsetzung seiner Wünsche erreichen kann.
Die wichtigste Neuerung des revidierten Erbrechts betrifft den Pflichtteilschutz. Der Pflichtteil der Nachkommen wird reduziert, jener der Eltern entfällt ganz. Neu werden somit nur noch Nachkommen sowie Eheleute pflichtteilsgeschützt sein. Weiter verlieren in Scheidung stehende Eheleute den Pflichtteilsschutz bereits mit Aufnahme eines Scheidungsverfahrens.
Sämtliche Todesfälle nach dem 1. Januar 2023 werden nach dem neuen Recht beurteilt – selbst wenn das Testament vorher verfasst wurde. Dies kann zu Auslegungsschwierigkeiten führen.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eine Witwe schreibt in ihrem Testament: «Mein Sohn erhält den Pflichtteil von 3/8. Der restliche Nachlass geht an meine Tochter». Würde diese Erblasserin ihrem Sohn unter dem neuen Recht weiterhin 3/8 geben wollen – oder lediglich den Pflichtteil von neu 1/4? Da die Erblasserin nicht mehr nach ihrem Willen gefragt werden kann, sind klare Formulierungen umso wichtiger.
Wo Unklarheiten bestehen oder Erbstreitigkeiten zu befürchten sind, empfiehlt es sich, bestehende Verfügungen von Todes wegen auf die Erbrechtsrevision hin zu überprüfen und sie gegebenenfalls anzupassen, damit der letzte Wille wirklich zum Tragen kommt. Bei Fragen zur Erbrechtsrevision oder Ihrer Nachlassplanung sind wir gerne für Sie da.
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