Erbrechtsrevision – jetzt handeln?
«Wären wir doch früher die Nachlassplanung angegangen.» oder «Hätten unsere Eltern den Nachlass klarer geregelt.» – solche Aussagen hören Dr. Tamara Völk und ihr Erbrechts-Team häufig. Geben Sie Ihrem letzten Willen Ausdruck und vermeiden Sie Erbstreitigkeiten dank rechtzeitiger Nachlassplanung.
Per 1. Januar 2023 tritt der erste Teil der Erbrechtsrevision in Kraft. Ein guter Zeitpunkt, sich mit dem Thema Erbrecht zu befassen und bestehende Verfügungen von Todes wegen zu überprüfen. Wir haben uns ausführlich mit der Erbrechtsrevision beschäftigt und unseren Kundinnen und Kunden einen Livestream zur Verfügung gestellt. Diesen können Sie sich nachfolgend ansehen:
Rückblick Livestream vom Juli 2022
Das ändert sich
Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst: Der Pflichtteilsschutz, den gewisse Erbinnen und Erben geniessen, wird an die neuen Lebensformen und die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Das heisst:
- Neu beträgt der Pflichtteil der Kinder ½ (früher ¾).
- Der Pflichtteilsschutz für die Eltern entfällt.
- Bei in Scheidung stehenden Eheleuten ändert sich der Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsschutz entfällt. Neu ist dies bereits bei Aufnahme des Scheidungsverfahrens der Fall (früher erst bei erfolgtem Scheidungsurteil).
- Säule 3a-Guthaben gehen an die begünstigte Person, werden aber bei der Berechnung der Pflichtteile berücksichtigt.
Einfluss auf Verfügungen von Todes wegen
Bestehende Verfügungen bleiben gültig. Jede und jeder tut gut daran, die individuelle Verfügung anzuschauen. Durch die Anpassungen des Erbrechts ergibt sich für viele Menschen ein erhöhter Gestaltungsspielraum in der Nachlassplanung, der genutzt werden kann. Insbesondere für kinderlose Personen, bei welchen der Pflichtteilsschutz der Eltern ab nächstem Jahr entfällt, eröffnen sich neue Möglichkeiten.
Hauptfehler bei der Nachlassplanung
Nichts zu tun ist wohl der kapitalste Fehler bei der Nachlassplanung. Gedanken an unser Lebensende sind nicht angenehm, trotzdem ist es wichtig, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille zur Umsetzung gelangt und Erbstreitigkeiten vermieden werden können. Präzise Formulierungen schaffen klare Verhältnisse und beugen Diskussionen vor. Denken Sie daran, dass auch lebzeitige Zuwendungen einen Einfluss auf die künftige Erbteilung haben. Zudem werden die Emotionen, die den Erbprozess begleiten, oft unterschätzt. Dank unmissverständlich formulieren Verfügungen können negative Gefühle abgefedert werden.
Handeln Sie jetzt
Bestimmt, es gibt schönere Themen, mit denen Sie sich auseinandersetzen können – eine abgeschlossene Nachlassplanung oder die Überprüfung bestehender Verfügungen von Todes wegen geben Ihnen jedoch das gute Gefühl, alles geregelt zu haben. Die Abteilung Finanzplanung von Dr. Tamara Völk zählt 30 Mitarbeitende in den Bereichen Steuern, Vorsorge, berufliche Vorsorge und Erbschaften. Sieben Juristinnen und Juristen sind auf Erbrecht spezialisiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ihre persönliche Kundenberaterin, Ihr persönlicher Kundenberater stellt gerne den Kontakt her.
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Tipps
Machen Sie sich über Ihre Wünsche und Bedürfnisse frühzeitig Gedanken.
Nutzen Sie die Gestaltungsspielräume, die das Gesetz bietet.
Sorgen Sie selbstbestimmt vor.
Beachten Sie die Formvorschriften.
Überprüfen Sie Ihre Verfügungen regelmässig.
Wir unterstützen Sie auch in anderen Themen
Nebst unserer Erbrechtsberatung inkl. Hilfestellung bei der Ausarbeitung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen, Vorsorgeaufträgen usw. unterstützen Sie unsere Fachspezialistinnen und Fachspezialisten gerne auch in folgenden Themen:
- Steuerdienstleitungen: Steuercheck, Erstellung Steuererklärungen, Steuerberatung
- Vorsorge und Pensionsplanung: Vorsorgeanalyse, Pensionscheck, Pensionsberatung, Pensionsplanung
- Berufliche Vorsorge: Umfassende Beratung in der Beruflichen Vorsorge für KMU
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