Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Die Europäische Union hat sich mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zur Verfolgung der darin vereinbarten Klimaziele sowie einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Union die Offenlegungsverordnung verabschiedet.

Ziel der Verordnung ist, den Anlegerinnen und Anlegern die Wahl der Anlageprodukte, die ihren Nachhaltigkeitsbedürfnissen entsprechen, zu erleichtern. Die Offenlegungsverordnung verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberaterinnen/Finanzberater zu vorvertraglichen Informationen und laufenden Offenlegungen gegenüber Anlegerinnen und Anlegern.

Somit soll die Informationstransparenz und Vergleichbarkeit für Anlegerinnen und Anleger gewährleistet werden. Die vorgenannte Verordnung ist ein Baustein, um mittels Erhöhung von Transparenz und Harmonisierung der Offenlegungsanforderungen im Finanzdienstleitungssektor, Kapitalflüsse hin zu ökologischen und/oder sozialen Produkten zu lenken.

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