Eigentumsarten

Haben Sie sich auch schon Gedanken darüber gemacht, welche Eigentumsart für Sie in Frage kommt? Eigentum ist nicht gleich Eigentum. Überlegen Sie sich daher gut, welche Form für Sie die Passende ist und auch langfristig die beste Wahl.

Sie haben dabei die Wahl zwischen den folgenden drei Arten:

  • Alleineigentum
    Die Liegenschaft gehört Ihnen vollumfänglich. Sowohl natürlich, als auch juristische Personen können Alleineigentümer sein.
  • Miteigentum
    Ohne die Teilung der Sache sind die Miteigentümer nur nach Bruchteilen berechtigt. Es handelt sich dabei um so genannte ideelle Anteile. Diese sind rechtlich nach den gleichen Grundsätzen zu behandeln, wie jene des Alleineigentums. Jeder Eigentümer kann dabei über seinen Teil verfügen, ihn veräussern oder gar verpfänden. Es besteht jedoch von Gesetztes wegen her ein Vorverkaufsrecht für andere Miteigentümer.
  • Gesamteigentum
    In diesem Falle sind alle Eigentümer am Ganzen beteiligt und bilden eine Gemeinschaft - bei der im Gegensatz zum Miteigentümer keine sachrechtlichen Anteile bestehen. Damit ein Gesamteigentum entstehen kann, braucht es eine eheliche Gütergemeinschaft, eine Erben- oder eine einfache Gesellschaft, eine Kollektivgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft.

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