Informationen über Vergütung durch Dritte im TWINT System

Diese Website beschreibt die Vergütungen, welche die St.Galler Kantonalbank AG (SGKB) als Herausgeberin der SGKB TWINT App direkt oder indirekt von bestimmten Dritten erhält, wenn Sie als Kunde eine Zahlung mittels der SGKB TWINT App tätigen oder eine Mehrwertleistung in Anspruch nehmen.

Zahlung über TWINT

Wenn Sie TWINT benutzen, um eine Zahlung an einen Händler vorzunehmen, so entrichtet dieser Händler typischerweise für jede Zahlung eine kleine Gebühr an seinen Acquirer. Beim Acquirer handelt es sich um einen spezialisierten Dienstleister, der den Händler an das TWINT System anschliesst und ihm so die Entgegennahme von TWINT Zahlungen ermöglicht. Der Acquirer zahlt einen Teil der so erhaltenen Gebühr an die St.Galler Kantonalbank AG (sogenannte Bilateral Fee).

Die genaue Höhe der bezahlten Bilateral Fee wird bilateral zwischen dem Acquirer und der SGKB vereinbart und ist typischerweise von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter:

  • Sitz des Händlers (Schweiz bzw. Ausland)
  • Umsatz des Händlers
  • Art der Transaktion (Distanz- bzw. Vor-Ort-Geschäfte)

Die Bilateral Fee beträgt typischerweise zwischen 0% bis 2% des Betrages der getätigten Zahlung

Brauchen Sie die SGKB TWINT App, um Ihren Freunden Geld zu senden, so erhält die SGKB keine gesonderte Vergütung durch Dritte für diesen Vorgang.

Mehrwertleistungen

In der SGKB TWINT App haben Sie Zugang zu verschiedenen Mehrwertleistungen (vgl. Ziff. 3 der Nutzungsbedingungen). Nehmen Sie eine dieser Dienstleistungen in Anspruch, erhält die SGKB als Herausgeberin der SGKB TWINT App unter Umständen eine Vergütung. Ob eine solche Vergütung erfolgt bzw. wie hoch diese ist, ist von der konkreten Mehrwertleistungen abhängig.

Die St.Galler Kantonalbank AG in ihrer Rolle als Herausgeberin der SGKB TWINT App erhält zwischen 0% bis 5% des Transaktionsbetrages.

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Frau mit Headset vom Beratungszentrum der St.Galler Kantonalbank