meinZuhause – Versicherungen beim Bau
Sie stecken in den Bau Ihres Eigenheims viele Ideen, viel Zeit und auch viel Geld. Im Schadensfall lässt sich nicht alles davon ersetzen, doch zumindest finanziell können Sie sich absichern.
Sei es gegen Schadensfälle aufgrund von Einbruch, Unfall, Feuer oder anderen Gefahren. Manche Versicherungen sind obligatorisch, andere können Sie optional wählen. Nachstehend drei, an die Sie unbedingt denken sollten.
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung ist im Kanton St. Gallen obligatorisch. Träger dieser Versicherung ist die Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen. Diese erbringt Versicherungsleistungen, wenn Gebäudeschäden entstanden sind durch:
- Feuer, Rauch, Hitze oder elektrischen Strom
- Blitzschlag oder Explosion
- Sturm, Hagel, Überschwemmungen, Schneedruck, Schneerutsch, Lawinen, Steinschlag, Erd- oder Felsrutsch
- Luftfahrzeuge
- Feuer- und Wasserwehr
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Der Bauherr haftet, wenn durch seine Baustelle Häuser und Grundstücke von Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen werden. Bewegungen im Bauuntergrund können zum Beispiel ein Nachbarhaus einsinken oder sogar einstürzen lassen. Ramm- oder Sprengarbeiten erschüttern den Boden und bewirken Risse an benachbarten Liegenschaften. Ein Hang rutscht ab und verschüttet Häuser und Strassen. Oder bei Grabarbeiten wird ein Öltank leck und das ausgeflossene Öl muss ausgebaggert werden.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt nicht nur vor finanziellen Einbussen, sondern auch vor unrechtmässig erhobenen Forderungen und damit vor zeitraubenden Auseinandersetzungen mit den vom Schadenfall Betroffenen oder mit eventuell haftenden Baufachleuten.
Mobiliarversicherung
Mit dem Gebäude sind auch die Bestandteile versichert. Über die Abgrenzung zwischen Gebäude- und Mobiliarversicherung – also der eigentlichen Hausratversicherung – weiss der Grundbuchverwalter wie auch der Versicherungsberater Bescheid. Grundsätzlich zählen zum Hausrat alle beweglichen Sachen des Eigentümers und seiner in Familiengemeinschaft lebenden Angehörigen.
Weitere Versicherungsmöglichkeiten
- Sparzielversicherung
- Bauzeitversicherung
- Bauwesenversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Lebensversicherung
- Risikoversicherung