meinZuhause – Versicherungen beim Kauf
In ein Eigenheim steckt man viel Herzblut und viel Geld. Im Schadensfall lässt sich je nachdem nicht alles ersetzen, doch zumindest finanziell können Sie sich absichern.
Sei es gegen Schadensfälle aufgrund von Einbruch, Unfall, Feuer oder anderen Gefahren. Manche Versicherungen sind obligatorisch, andere können Sie optional wählen. Nachstehend drei, an die Sie unbedingt denken sollten.
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung ist im Kanton St. Gallen obligatorisch. Träger dieser Versicherung ist die Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen. Diese erbringt Versicherungsleistungen, wenn Gebäudeschäden entstanden sind durch:
- Feuer, Rauch, Hitze oder elektrischen Strom
- Blitzschlag oder Explosion
- Sturm, Hagel, Überschwemmungen, Schneedruck, Schneerutsch, Lawinen, Steinschlag, Erd- oder Felsrutsch
- Luftfahrzeuge
- Feuer- und Wasserwehr
Mobiliarversicherung
Mit dem Gebäude sind auch die Bestandteile versichert. Über die Abgrenzung zwischen Gebäude- und Mobiliarversicherung – also der eigentlichen Hausratversicherung – weiss der Grundbuchverwalter wie auch der Versicherungsberater Bescheid. Grundsätzlich zählen zum Hausrat alle beweglichen Sachen des Eigentümers und seiner in Familiengemeinschaft lebenden Angehörigen. Für Stockwerkeigentümer zu empfehlen, wenn die Gemeinschaft über verschiedene Mobilien wie Rasenmäher, Gartengeräte und Spielplatzzubehör verfügt.
Haftpflichtversicherung
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist zu empfehlen. Diese leistet Schadenersatz, wenn eine Drittperson verletzt oder eine Sache Dritter beschädigt wird. Beispielsweise deckt die Haftpflichtversicherung Schäden, die durch einen lecken Öltank verursacht werden, oder sie übernimmt den Schadenersatz für einen Besucher, der bei vereistem Hauszugang stürzt. Bei Stockwerkeigentum werden die Prämien der Gemeinschaft belastet.
Weitere Versicherungsmöglichkeiten
- Sparzielversicherung
- Lebensversicherung
- Risikoversicherung
- Unfallversicherung