Zahlungsverkehr in EU-/EWR-Länder
Zur Vereinfachung des internationalen Zahlungsverkehrs wurden nach Beschlüssen der EU-Kommission Konto- und Bankangaben standardisiert.
Seit 1. Januar 2006 verlangen die EU- und EWR-Banken im Zahlungsverkehr die Angabe von IBAN und BIC des Empfängers / der Empfängerin. Diese Identifikationsmerkmale ermöglichen die vollautomatische Verarbeitung, und Ihre Zahlung trifft somit schneller am Bestimmungsort ein.
Fehlen die entsprechenden Angaben, müssen der Zahlungsauftrag im Ausland manuell ausgeführt und die daraus folgenden Kosten dem Auftraggeber / der Auftraggeberin belastet werden. Sie haben die Möglichkeit, diese zusätzlichen Auslandspesen (8 Euro) einzusparen, indem Sie folgende Vorkehrungen treffen:
- Geben Sie bei Ihren Zahlungen und Daueraufträgen (sowohl in Papierform als auch via E-Banking) in den EU-/EWR-Raum immer IBAN und BIC der begünstigten Person an. Der Zahlungsempfänger / die Zahlungsempfängerin kann Ihnen die Angaben zur eigenen Kontonummer (IBAN) und der Bank (BIC) liefern (berechnen Sie Ihren eigenen IBAN-Code).
- Geben Sie Ihre Zahlungen in der Währung des Empfängerlandes auf. Zahlungen in Schweizerfranken werden im Ausland nicht automatisch verarbeitet und können zusätzliche Spesen verursachen.
- Für allfällige Fragen zu Auslandzahlungen wenden Sie sich bitte an unsere Fachleute im Beratungszentrum unter 0844 811 811 oder an die Beraterinnen und Berater Ihrer Niederlassung.
Weitere Informationen zu IBAN und BIC
Kontakt Beratungszentrum
Servicezeiten
07:30 bis 17:30 (Montag-Freitag; CHF 0.04/Minute)
Technische Daten
BIC/Swift | KBSGCH22 weltweit: KBSGCH22XXX |
Clearing-Nr. | 781 |