Lastschriftverfahren LSV
Mit dem LSV-Lastschriftverfahren profitieren Zahlungspflichtige wie auch Zahlungsempfänger*innen von äusserst vorteilhaften Konditionen.
Denn LSV führt die Belastungen automatisch aus und berücksichtigt dabei (im Gegensatz zum herkömmlichen Dauerauftrag) auch Betragsänderungen.
Für wiederkehrende Zahlungen mit gleichbleibenden oder variablen Beträgen wie Telefonrechnungen, Mietzins oder Versicherungsprämien. Sie füllen einmal ein entsprechendes Formular aus. Alles Weitere wird automatisch erledigt.
Wie funktioniert's?
Damit wir die Zahlungsverpflichtung automatisch Ihrem Konto belasten können, benötigen wir eine unterzeichnete Belastungsermächtigung, welche Sie direkt beim Rechnungssteller oder bei der Rechnungsstellerin beziehen können. Anschliessend werden die fälligen Beträge direkt Ihrem Konto belastet ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.
Fehlerhafte Belastung, was passiert?
Selbstverständlich haben Sie beim LSV mit Widerspruchsrecht die Möglichkeit, die Belastung innert 30 Tagen zu widerrufen. Sie markieren auf Ihrem Kontoauszug den fehlerhaften Betrag, unterschreiben den Kontoauszug und retournieren diesen an Ihre Bank. Dass Sie Ihr Geld wieder erhalten, darum kümmern wir uns.
Bei periodisch wiederkehrenden Forderungen wie Krankenkassenbeiträgen, Telefongebühren, Mietzinszahlungen, Leasing-Raten und dergleichen. Nach einer einmaligen Vereinbarung zwischen Begünstigtem und Zahlungspflichtigem (Belastungsermächtigung) können Sie alle künftigen Forderungen ohne Rechnungsstellung einziehen.
Vorteile
- Optimierung Ihres Cash-Managements.
- Zahlungseingänge erfolgen termingerecht gemäss Ihren Aufträgen.
- Auf den Versand von QR-Rechnungen kann verzichtet werden.
- Kostenvorteil (z. B. Porto und Bareinzahlungsgebühren entfallen).
Voraussetzungen
- Kontoverbindung mit der St.Galler Kantonalbank.
- LSV-Vertrag.
- EDV-System oder Personal Computer.
- Debitorenbuchhaltung mit integrierter LSV-Schnittstelle um LSV-Dateien zu erstellen.
- Telekommunikations-Infrastruktur für Datenübermittlung (Modem, Kommunikations-
software PayCom). - Belastungsermächtigung des Zahlungspflichtigen.
Hinweis: Das Lastschriftverfahren wird per 30. September 2028 eingestellt
Die SIX BBS AG hat in Abstimmung mit den Gremien des Finanzplatzes Schweiz entschieden, das bestehende Lastschriftverfahren (LSV+ und BDD) per 30. September 2028 einzustellen. Bis dahin kann das Lastschriftverfahren weiterhin für die Bezahlung und die Rechnungsstellung verwendet werden.
Bedeutung für Rechnungsempfänger:
- Bis zum 30. September 2028 können die bestehenden LSV weiterhin durch die Rechnungssteller auf Ihrem Konto belastet werden.
- Spätestens ab Oktober 2028 müssen Sie auf eine andere Zahlungsmöglichkeit umstellen.
Bedeutung für Rechnungssteller:
- Nach dem 31. Dezember 2025 können keine neuen Rechnungssteller mehr für Lastschrifteneinzüge bei der SIX BBS AG registriert werden.
- Ab dem 30. September 2028 sind keine Latschrifteneinzüge über LSV+ und BDD mehr möglich. (Letztes Verarbeitungsdatum: Freitag, 29. September 2028)
- Planen Sie frühzeitig die Umstellung Ihrer bestehenden LSV-Kundinnen und -Kunden auf alternative Zahlungslösungen.
Alternativen Zahlungsmöglichkeiten:
- QR-Rechnung: Rechnungsstellung über digitale oder physische QR-Rechnung
- eBill: Digitale Rechnungsstellung über eBill – Rechnung direkt im E-Banking empfangen und freigeben
- Dauerauftrag: Automatisierte Zahlung für wiederkehrende fixe Beträge
- Instant-Zahlung: Für zeitkritische Zahlungen im E-Banking
Ihr nächster Schritt
Sie möchten ein Konto bei der St.Galler Kantonalbank eröffnen? Dann klicken Sie auf «Konto eröffnen», füllen Sie das Formular aus und Sie erhalten alle Unterlagen zur Unterschrift zugestellt.
Oder kommen Sie in einer unserer Niederlassungen vorbei und eröffnen Sie direkt vor Ort Ihr neues Konto.
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07:30 bis 17:30 (Montag-Freitag; CHF 0.04/Minute)
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